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Oberlandesgericht Hamm, 34 U 144/20

Datum:
09.06.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 U 144/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0609.34U144.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Siegen, 2 O 48/19
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 18.09.2020 (Az. 2 O 48/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieser Beschluss ist - ebenso wie das angefochtene Urteil - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 65.000,00 EUR festgesetzt.

 
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