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Oberlandesgericht Hamm, 22 U 2/22

Datum:
25.08.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 U 2/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0825.22U2.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 016 O 112/21
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 19.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (016 O 112/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 91.010,00 EUR festgesetzt.

 
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