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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 51/22

Datum:
20.06.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 51/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0620.20U51.22.00
 
Schlagworte:
Weiterbetrieb einer Gaststätte für Außer-Haus-Verkäufe
Leitsätze:

Keine „Schließung“ des Betriebs im Sinne einer Betriebsschließungsversicherung (jedenfalls) dann, wenn – wie hier – die Versicherungsbedingungen zu dieser Frage nichts Besonderes ergeben, schon vor der in Rede stehenden behördlichen Anordnung in ganz erheblichem Umfang Außer-Haus-Verkäufe stattfanden und dies dann so fortgesetzt wurde.

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

 
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