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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 46/22

Datum:
25.05.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 46/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0525.20U46.22.00
 
Schlagworte:
Anforderungen an die Berufungsbegründung, hier Sammlung von Textbausteinen
Leitsätze:

Die Berufung kann – so hier – unzulässig sein, wenn die Berufungsbegründung wegen der Verwendung von Textbausteinen, welche nicht auf den Streitfall angepasst worden sind, keinen konkreten Angriff gegen die tragenden Gründe des angefochtenen Urteils erkennen lässt.

 
Tenor:

1.

Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 19.01.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn als unzulässig zu verwerfen

2.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, insbesondere dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang.

 
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