Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 U 238/22

Datum:
23.11.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 238/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:1123.20U238.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 9 O 85/21
Schlagworte:
Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsentscheidung, Veränderung der Umstände und Kenntnis des Versicherers
Normen:
§ 174 VVG
Leitsätze:

Leistungsfreiheit des Berufsunfähigkeitsversicherers nach § 174 VVG (Entfallen der Voraussetzungen der Leistungspflicht) setzt eine Veränderung der Umstände voraus. Bei dem Vergleich „damals/jetzt“ kann indes, wenn es um die Einkommensverhältnisse des Versicherungsnehmers geht und der Versicherer damals alles zur Ermittlung Erforderliche getan hat, auf den damaligen Kenntnis des Versicherers abzustellen sein (so auch hier).

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank