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Oberlandesgericht Hamm, 13 WF 171/22

Datum:
29.11.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 WF 171/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:1129.13WF171.22.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheine, 18 F 348/21
Schlagworte:
Fahrtkostenpauschale
Normen:
§ 115 ZPO; § 82 SGB XII
Leitsätze:

Im Verfahrenskostenhilfeverfahren können derzeit die Fahrtkosten anstelle mit einer Pauschale von 5,20 € je Entfernungskilometer auch mit den Kilometerpauschalen nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien je gefahrenen Kilometer berechnet werden.

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 5.10.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Rheine vom 27.9.2022 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 17.10.2022 dahin abgeändert, dass die monatlich zu zahlende Rate auf 64,- € festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

 
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