Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 77/21

Datum:
06.04.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 77/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0406.11U77.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 5 O 82/20
Schlagworte:
Verkehrsschilder, Gehweg, Absicherung einer Baustelle, privater Unterrnehmer, Verwaltungshelfer
Normen:
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
Leitsätze:

Zur Haftung einer Stadt für das - von ihr genehmigte - Aufstellen von mobilen Verkehrsschildern auf einem Gehweg durch einen privates Unternehmen zur Absicherung privat veranlasster Bauarbeiten.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.04.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank