Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 71/21

Datum:
09.02.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 71/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0209.11U71.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 5 O 304/20
Schlagworte:
Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Gefahrenstelle, Handlauf, Schrauben, Brücke, Fußgänger, Radverkehr
Normen:
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW
Leitsätze:

Aus dem Handlauf einer Brücke für den Fußgänger- und Radverkehr hervorstehende, scharfkantige Schraubenköpfe können eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle darstellen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.04.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2020 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu 8 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagte zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank