Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 11/22

Datum:
16.09.2022
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 11/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0916.11U11.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 545/20
Schlagworte:
Durchgangsarzt, Erstversorgung, besondere Heilbehandlung
Normen:
§ 839 BGB, Art. 34 GG, § 253 BGB
Leitsätze:

Eine vom Durchgangsarzt vorgenommene Heilbehandlung ist eine nach Amtshaftungsgrundsätzen zu beurteilende Erstversorgung, wenn sie mit der Entscheidung des Durchgangsarztes über das „Ob“ und „Wie“ der Weiterbehandlung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt und zudem im Durchgangsarztbericht als Erstversorgung dokumentiert ist.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.12.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Es wird über die erstinstanzliche Verurteilung der Beklagten hinausgehend festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den materiellen Schaden zu ersetzen, der ihr infolge der fehlerhaften Behandlung am 00.00.20XX im A Krankenhaus in B (Träger: C Krankenhaus GmbH, D – Str. 0 , in E ) zukünftig  noch entsteht, soweit er nicht durch gesetzlichen Forderungsübergang auf Dritte übergeht.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 31 % die Klägerin und zu 69 % die Beklagte. Die Kosten der Streithilfe trägt die Klägerin zu 31 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank