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Oberlandesgericht Hamm, 7 U 12/20

Datum:
12.03.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 12/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0312.7U12.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 3 O 288/17
Schlagworte:
manipulierter Unfall; instabiler Fahrvorgang; überregionales Restwertangebot
Normen:
§ 17 Abs. 3 StVG
Leitsätze:
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.12.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum (3 O 288/17) – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 17.832,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2017 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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