Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 124, 125/21

Datum:
22.04.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 124, 125/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0422.3WS124.125.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 15 StVK 3300/20
Schlagworte:
Zuständigkeit "große" Strafvollstreckungskammer, Überweisung, Vollzug, lebenslange Freiheitsstrafe, Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung
Normen:
GVG § 78b Abs. 1 Nr. 1; StGB § 67a Abs. 3; §67a Abs. 2
Leitsätze:

1.

Bei der Entscheidung über die Fortdauer einer in Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe im Wege der nachträglichen Überweisung in den Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vollzogenen Maßregel (§ 67a Abs. 2 S. 2 StGB) ist der Prüfungsmaßstab für die zu treffende Entscheidung § 67a Abs. 3 StGB zu entnehmen.

2.

Über diese Entscheidung hat die Strafvollstreckungskammer gem. § 78b Abs. 1 Nr. 2 GVG in der Besetzung mit einem Richter zu entscheiden.

3.

Eine Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern wäre lediglich dann gegeben, wenn die Entscheidung nach § 67a Abs. 3 StGB mit einer in § 78b Abs. 1 Nr. 1 GVG genannten Entscheidung verbunden wäre oder mit ihr in einem unauflöslichen Zusammenhang stünde.

4.

Bei der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe im Vollzug der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67a Abs. 2 S. 2 StGB wäre dies nur dann der Fall, wenn die Strafvollstreckungskammer neben der turnusmäßigen Entscheidung nach § 67a Abs. 4 S. 2 StGB auch - auf einen entsprechenden Antrag hin - über die Aussetzung des Vollzugs der lebenslangen Freiheitsstrafe zu entscheiden hätte.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank