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Oberlandesgericht Hamm, 34 W 14/21

Datum:
07.09.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 W 14/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0907.34W14.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 OH 1/21
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Dortmund – 21 OH 1/21 – vom 27.07.2021 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 23.08.2021 zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf bis zu 30.000 €.

 
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