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Oberlandesgericht Hamm, 34 U 84/20

Datum:
20.07.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 U 84/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0720.34U84.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 114 O 18/19
 
Tenor:

Die Gegenvorstellung des Beklagten gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Senatsbeschluss vom 05.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster (114 O 36/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 7.000,00 EUR festgesetzt.

 
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