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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 101/21

Datum:
25.01.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 U 101/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0125.28U101.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 O 310/20
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.04.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, 3 O 310/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieser Titel zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 25.000 EUR festgesetzt.

 
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