Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 U 256/20

Datum:
03.05.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 256/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0503.20U256.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 98/17
Schlagworte:
AKB: vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalls
Leitsätze:

Zum Beweis des vorsätzlichen Herbeiführens eines Unfalls - Beweis im vorliegenden Einzelfall vom Versicherer nicht erbracht bei (u.a.)

- Herbeiziehen der Polizei nach dem Unfall,

kein relevanter Vortrag des Versicherers zu einer Bekanntschaft der Unfallbeteiligten,

Antrag auf Zahlung der Versicherungsleistung an Kreditgeber,

- „trotz“ Verschweigens von Vorschäden bei einem früheren Teilkasko-Schaden und

einzelnen Mängel/Ungenauigkeiten bei der Darstellung des Unfallhergangs.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.11.2020 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 6.926,05 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank