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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 344/19

Datum:
17.09.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 344/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0917.15W344.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Paderborn, 33 VI 942/18
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beteiligten zu 4) wird für ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 24.07.2018 bis zum 02.11.2018 eine Vergütung in Höhe von 4.699,75 € bewilligt.

Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.

Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben, außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

 
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