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Oberlandesgericht Hamm, 11 W 55/21

Datum:
21.12.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 55/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:1221.11W55.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 8 O 365/21
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge der Antragstellerin vom 19.12.2021 gegen den Beschluss des Senats vom 14.12.2021 wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass gegen die Beschlüsse des Senats vom 19.11.2021 und vom 14.12.2021 kein weiteres Rechtsmittel zulässig ist und wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit ihrer (weiteren) Beschwerde eine Weiterleitung der Akten an den Bundesgerichtshof durch den erkennenden Senat nicht erfolgt.

 
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