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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 36/21

Datum:
17.05.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 36/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0517.11U36.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 014 O 440/19
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.01.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.769,61 € festgesetzt, davon entfallen 3.216,00 € auf die Feststellungsanträge unter Ziff.1) und 22.553,61 € auf den Hilfsantrag unter Ziff.2).

 
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