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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 33/20

Datum:
11.01.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 33/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0111.11U33.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 15 O 272/18
Schlagworte:
Rentenversicherung, Rentenversicherungsträger, Abfindung, Haftpflichtversicherer, Beiträge, Amtspflichtverletzung
Normen:
§§: 839 BGB; Art. 34 GG; § 119 SGB X
Leitsätze:

Zur Frage der Amtspflichtverletzung eines Rentenversicherungsträgers, der mit dem zum Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall verpflichteten Haftpflichtversicherer eine Kapitalabfindung von Ansprüchen auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung vereinbart hat, mit der aus Sicht des Unfallgeschädigten zu geringe Rentenansprüche begründet wurden.

 
Tenor:

Der Antrag des Klägers vom 06.02.2020, ihm für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.

 
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