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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 166/20

Datum:
17.05.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 166/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0517.11U166.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 02 O 120/20
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.09.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

Die Klägerin  trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.

 
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