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Oberlandesgericht Hamm, 11 EK 9/20

Datum:
16.06.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 EK 9/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0616.11EK9.20.00
 
Schlagworte:
unangemessene Verfahrensdauer
Normen:
§ 198 GVG
Leitsätze:

zur Frage einer unangemessenen Verfahrensdauer bei der Verweisung eines Rechtsstreits vom Amts- an das Landgericht, im Zusammenhang mit einem PKH-Beschwerdeverfahren und bei der Beiordnung eines Rechtsanwalts

 
Tenor:

Die Klage wird wegen eines Betrages von 900,00 € als unbegründet, im Übrigen als unzulässig abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 1.350,00 € festgesetzt.

 
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