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Oberlandesgericht Hamm, 10 U 52/20

Datum:
21.09.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 52/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0921.10U52.20.00
 
Schlagworte:
Bankvollmacht, bestimmungsgemäße Ausführung des Auftrages
Normen:
BGB § 662, BGB § 280
Leitsätze:

Für die bestimmungsgemäße Ausführung eines Auftrages ist der Beauftragte darlegungs- und beweisbelastet.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.05.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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