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Oberlandesgericht Hamm, III - 1 Vollz (Ws) 418/20

Datum:
11.11.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III - 1 Vollz (Ws) 418/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:1111.III1VOLLZ.WS418.2.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 31 StVK 4/20
 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die 1. Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.

Dem Betroffenen wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin P in F gewährt. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.

 
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