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Oberlandesgericht Hamm, 9 W 39/20

Datum:
18.12.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 W 39/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:1218.9W39.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 11 O 122/19
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird das am 07.08.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Essen im Ausspruch über die Kosten zu Ziff. 5 des Tenors wie folgt abgeändert:

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagten zu 18 % als Gesamtschuldner.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten zu 20 % als Gesamtschuldner.

Der Beschwerdewert wird auf bis zu 7.000,00 Euro festgesetzt.

 
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