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Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 57/20

Datum:
09.07.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5.Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 RVs 57/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0709.5RVS57.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 52 Ds 23/20
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen insoweit aufgehoben, als eine Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB unterblieben ist.

Der Schuldspruch wird dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte des Diebstahls schuldig ist.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.

 
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