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Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 72/20

Datum:
16.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ws 72/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0416.4WS72.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 2 KLs 3/19
Schlagworte:
Untersuchungshaft, Außervollzugsetzung des Haftbefehls, Fluchtgefahr, Covid-19, Corona
Normen:
StPO § 116
Leitsätze:

Zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen als weniger einschneidender Maßnahme bei ei-nem über sechzigjährigen Angeklagten mit Asthmaerkrankung während der sog. „Corona-Krise“.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse (§ 473 Abs. 1 StPO).

 
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