Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 167/20

Datum:
17.09.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ws 167/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0917.4WS167.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 14 Ns 42/16
Schlagworte:
Ablehnung, Befangenheit, erkennender Richter, Wiedereinsetzung, Berufungshauptverhandlung
Normen:
StPO § 28 Abs. 2; StPO § 329
Leitsätze:

Ein Richter bleibt erkennender Richter bis zum Ablauf der Frist für das Gesuch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. bis zur rechtskräftigen Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuches, da der Richter weiterhin über den Anklagevorwurf zu entscheiden hätte, sollte Wiedereinsetzung gemäß § 329 Abs. 7 StPO gewährt werden.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank