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Oberlandesgericht Hamm, 4 WF 231/20

Datum:
28.12.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 231/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:1228.4WF231.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lüdenscheid, 5 F 840/20
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.

 
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