Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 34 U 77/20

Datum:
20.10.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 U 77/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:1020.34U77.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 573/19
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, VII ZB 4/21
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit (..) weist der Senat darauf hin, dass die Berufung der Klägerin nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand unzulässig ist. Der Senat beabsichtigt deshalb, das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieser Verfügung zu dem Hinweis des Senats Stellung zu nehmen und ggf. die Rücknahme der Berufung zu erklären.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank