Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 2 U 193/20

Datum:
31.08.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 U 193/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0831.2U193.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 2 O 407/19
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.04.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen (2 O 407/19) wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Antrag der Beklagten auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird abgelehnt.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 24.949,22 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank