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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 185/18

Datum:
25.06.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 185/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0625.28U185.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 2 O 128/17
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.09.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen, Az. 2 O 128/17 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2017 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; insofern bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 92 % und der Kläger 8 %.

              Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 
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