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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 25/20

Datum:
30.06.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 25/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0630.20U25.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 145/19
Schlagworte:
Krankheitskostenversicherung: Folgen eines Urteil, welches dem VN nach Wechsel in die PKV „deshalb“ Schadensersatz zuspricht
Leitsätze:

Wird ein Versicherer nach Abschluss eines Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung wegen einer Falschberatung verurteilt, den Versicherungsnehmer so zu stellen, als habe dieser seine gesetzliche Krankenversicherung nicht beendet und den Vertrag über eine private Krankheitskostenversicherung nicht geschlossen, kann der Versicherer nicht im Aktivprozess vertragliche Leistungen zurückfordern, die er in der Vergangenheit erbracht hat, die der Versicherungsnehmer jedoch bei einem Fortbestand der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erhalten hätte. Vielmehr ist dies lediglich in einem etwaigen Passivprozess des Versicherers im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 17.639,13 € festgesetzt.

 
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