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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 13/20

Datum:
16.06.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 13/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0616.20U13.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 115 O 45/19
Schlagworte:
Wohngebäudeversicherung, allgemeines Versicherungsvertragsrecht: Abtretung von Ansprüchen gegen den Versicherer an Leistungserbringer
Leitsätze:

Zur hinreichenden Bestimmtheit der Abtretung eines Anspruchs aus dem Gebäudeversicherungsvertrag bei Abtretung an mehrere Trocknungs- und Reparaturunternehmen (hier verneint).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 21.11.2019 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerinnen zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 40.000,00 EUR festgesetzt.

 
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