Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 Ws 123/20

Datum:
09.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Ws 123/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0409.1WS123.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund
Schlagworte:
Untersuchungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit
Normen:
StPO §§ 112, 120
Leitsätze:

Zur (Un-)Verhältnismäßigkeit der erneuten Anordnung von Untersuchungshaft nach Verkündung eines Urteils (hier: 11 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) und dem damit verbundenen Fortfall der Sperrwirkung einer vorangehend im Verfahren gemäß der §§ 121,122 StPO erfolgten Aufhebung des Haftbefehls, zunächst erfolgtem Freispruch in einer früheren Hauptverhandlung, dessen Aufhebung durch den Bundesgerichtshof und weiterer mehrjähriger Verfahrensverzögerung.

 
Tenor:

Der angefochtene Haftbefehl wird aufgehoben.

Der Angeklagte ist sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank