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Oberlandesgericht Hamm, 18 W 20/20

Datum:
27.08.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 W 20/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0827.18W20.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 O 210/20
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 18.8.2020 teilweise abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller den unmittelbaren Besitz an dem Pkw W, FIN ###7, amtl. Kennz. ## durch Herausgabe wieder einzuräumen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert für das Verfahren beträgt bis zu 15.000,00 Euro.

 
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