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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 72/20

Datum:
10.03.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 72/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0310.15W72.20.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheine, RM-2315-5
Schlagworte:
Wohnungseigentum, Verwalterzustimmung, Insichgeschäft
Normen:
BGB § 181; WEG § 12
Leitsätze:

Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so kann dieser die Zustimmung auch dann erteilen, wenn er selbst das Wohnungseigentum erwirbt. § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019, 3 Wx 217/19).

 
Tenor:

Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.

 
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