Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 10 W 4/19

Datum:
23.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 4/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2020:0423.10W4.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herford, 5 VI 1056/16
Normen:
BGB § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB
Leitsätze:

Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei mittlerer Schwierigkeit der Tätigkeit und einem werthaltigen Nachlass von ca. 500.000 €

 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 01.06.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Herford vom 23.05.2018 dahingehend abgeändert, dass dem Beteiligten zu 1) eine Vergütung in Höhe von 7.673,12 € inklusive Mehrwertsteuer festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beteiligten zu 3) auferlegt, wobei die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt wird. Von der Anordnung einer Kostenerstattung wird abgesehen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.001,95 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank