Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 7 U 89/18

Datum:
19.08.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 89/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0819.7U89.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 O 117/18
Schlagworte:
Kfz-Betriebsgefahr, bei Betrieb, Beladung Sattelzug, KFZ
Normen:
§ 7 Abs. 1 StVG
Leitsätze:

Für die Entstehung eines Schadens "bei Betrieb" eines Kraftfahrzeugs ist ein naher örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung erforderlich. Ein Schaden entsteht nicht beim Betrieb eines Sattelzuges, wenn ein Neuwagen, der zu dem Sattelzug verbracht und aufgeladen werden soll, in 100 m Entfernung mit einem Dritten kollidiert. Ein hinreichender Zusammenhang mit der Funktion des Sattelzugs als Verkehrs- und Transportmittel und den damit einhergehenden Gefahren besteht nicht.

 
Tenor:

Die Berufungsrücknahme der Klägerin hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 16.707,88 EUR festgesetzt.

 
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank