Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 35/19

Datum:
21.02.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ws 35/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0221.4WS35.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 Qs 32/18
Schlagworte:
Beschwerde, weitere Beschwerde, Bußgeldsache, Einzelrichter, Oberlandesgericht
Normen:
OWiG § 80a Abs. 1
Leitsätze:

Zur Entscheidung über eine (unzulässige) weitere Beschwerde des Betroffenen gegen die Ablehnung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Hauptverhandlung zur Verhandlung über seinen Einspruch in einer Bußgeldsache ist der Einzelrichter des Bußgeldsenats nach § 80a Abs. 1 OWiG berufen.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen.Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank