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Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 221/18

Datum:
03.01.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ws 221/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0103.4WS221.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 23 Qs 144/18
Schlagworte:
Ausschluss der weiteren Beschwerde, Gegenvorstellung
Normen:
StPO § 310
Leitsätze:

Die gesetzliche Begrenzung der Möglichkeiten einer weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Beschwerdeführer über eine Beschwerde gegen eine Gegenvorstellung eine weitere Beschwerdemöglichkeit hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

 
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