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Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 193/19

Datum:
24.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Ws 193/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.4WS193.19.00
 
Schlagworte:
Erbe, Verletzter, Vermögensdelikt
Normen:
StPO § 172
Leitsätze:

Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist nicht unmittelbar Verletzter. Er ist auch nicht berechtigt, das von dem Erblasser durch Strafanzeige in Gang gesetzte Verfahren mit einem Klageerzwingungsantrag fortzusetzen.

 
Tenor:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

 
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