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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 77/18

Datum:
04.04.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
4 U 77/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0404.4U77.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 16 O 156/17
Schlagworte:
amazon; Marke; Irreführung; Hersteller; Treu und Glauben
Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 242
Leitsätze:

Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 65.000,00 € festgesetzt.

 
 

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