Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 RVs 75/19

Datum:
17.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 RVs 75/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0917.4RVS75.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 13 Ns 9/19
Schlagworte:
Doppelverwertungsverbot, Vertrauen, Untreue
Leitsätze:

Das Verbot der Doppelverwertung erfasst über den Wortlaut des § 46 Abs. 3 StGB hinaus auch solche Umstände, die -ohne Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes zu sein- gerade den gesetzgeberischen Anlass für seine Schaffung bildeten oder für die Tat typisch sind. Dass bei einer Untreue mit der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht auch ein gewisses in den Täter gesetztes Vertrauen des Auftraggebers bzw. Dienstherren enttäuscht wird, ist typisch für diese Deliktsvariante.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben, soweit eine Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung vom Landgericht abgelehnt wurde.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe, dass der Betrag der Einziehung von Wertersatz 160.579 Euro beträgt, als unbegründet verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank