Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 4 RBs 37/19

Datum:
05.02.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 RBs 37/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0205.4RBS37.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Paderborn, 26 OWi 278/18
Schlagworte:
Verletzung rechtlichen Gehörs, Bescheidung eines Beweisantrages erst nach Urteilsverkündung
Normen:
GG Art.103 Abs. 1; OWiG § 80
Leitsätze:

Wird ein Beweisantrag erst nach Urteilsverkündung beschieden, kann dies die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs begründen.

 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Paderborn zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank