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Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 50/19

Datum:
16.08.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 50/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0816.32SA50.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 4 O 6/19
Schlagworte:
Gerichtsstandbestimmung, rechtliches Gehör, Verweisung, unverbindlich
Normen:
§§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 281 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, Art. 103 GG
Leitsätze:

Ein Verweisungsbeschluss ist unverbindlich, wenn das verweisende Gericht einer beklagten Partei keine Gelegenheit gegeben hat, sich vor der Beschlussfassung zum gestellten Verweisungsantrag zu äußern, die beklagte Partei sich zu diesem Zeitpunkt im Prozess nicht geäußert hatte und nicht sicher festgestellt werden kann, ob sie Schriftstücke aus dem Prozess erhalten hatte.

 
Tenor:

Örtlich zuständig ist das Landgericht Dortmund.

 
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