Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 23/19

Datum:
23.04.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 23/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0423.32SA23.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Münster, 140 C 163/19
Schlagworte:
Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, unverbindlich, unzuständig
Normen:
§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
Leitsätze:

Eine Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist abzulehnen, wenn keines der am Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte zuständig und keine ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Gerichts begründet ist. Eine in diesem Fall ausgesprochene Verweisung an ein unzuständiges Gericht kann unverbindlich sein. Der Verweisungsbeschluss ist dann aufzuheben und die Sache an das verweisende Gericht zu erneuten Zuständigkeitsprüfung zurückzugeben.

 
Tenor:

Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2019 wird aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Münster zurückgegeben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank