Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 25 W 146/19

Datum:
23.07.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 W 146/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0723.25W146.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hattingen, 13 VI 108/18
Schlagworte:
Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren ohne ausdrückliche Regelung hinsichtlich außergerichtlicher Kosten
Normen:
§§ 80, 81 FamFG
Leitsätze:

Weist das Nachlassgericht einen Erbscheinsantrag "kostenpflichtig" zurück, ohne dass sich im Übrigen aus der Entscheidung ergibt, dass oder inwiefern das Gericht auch eine Kostenregelung über die außergerichtlichen Kosten treffen wollte, ist zur Auslegung der Kostenentscheidung auf § 80 FamFG zurückzugreifen. Danach gehören zu den Kosten sowohl die Gerichtskosten als auch die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, die in den betreffenden Fall dann auch von der Gegenseite zu ersetzen sind.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank