Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 20 U 166/19

Datum:
11.10.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 166/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:1011.20U166.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 115 O 68/18
Schlagworte:
Unfallversicherung: mehrere Beeinträchtigungen an einem Glied
Leitsätze:

Liegen mehrere Verletzungen/Beeinträchtigungen eines Arms (oder auch Beins) vor, können diese zwar zunächst getrennt bemessen werden, dürfen aber nicht addiert werden. Vielmehr ist ein einheitlicher Invaliditätsgrad unter Erhöhung der größten Einzelfunktionsbeeinträchtigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Beeinträchtigungen zu bilden (Fortführung von BGH Urt. v. 14.12.2011 – IV ZR 34/11, r+s 2012, 143 Rn. 19 f.).

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank