Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 RBs 75/19

Datum:
25.04.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RBs 75/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0425.1RBS75.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Unna, 172 OWi 939/18
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird - da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1, Abs.2, Abs. 4 S. 3 OWiG) - mit der berichtigenden Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Betroffene einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h schuldig ist.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank