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Oberlandesgericht Hamm, 11 U 82/18

Datum:
28.06.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 82/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0628.11U82.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 8 O 279/16
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.04.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.673,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.10.2016 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.347,55 € festgesetzt.

 
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